Laut diversen gesetzlichen Vorschriften sind Feuerwehren im Bereich des Vorbeugenden Brandschutz einzubeziehen. Dies geschieht in beratender Funktion, wie beispielsweise bei Bauverhandlungen und gewerberechtlichen Verhandlungen.
Bei feuerpolizeilichen Beschauten, die nach dem NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) regelmäßig durchzuführen sind, ist bei kommissionellen Überprüfungen der Kommandant oder ein von ihm namhaft gemachter geeigneter Vertreter als Sachverständiger geladen. Die wichtigsten Themenbereiche stellen dabei aus Sicht der Feuerwehr die Zufahrtsmöglichkeiten im Einsatzfalle, die Löschwasserversorgung (Grund- und Objektschutz) sowie die generelle Brandsicherheit dar (Stichwort: unerlaubte Lagerungen).
Um die Feuerwehrkommandanten und interessierte Mitglieder entsprechend zu unterstützen wurden bereits eine Vielzahl von Schulungen und Fortbildungen durchgeführt. Dieser Weg soll auch weiterhin fortgesetzt werden.
In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abschnittssachbearbeitern sollen Informationen über geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen rasch und unkompliziert bis zu den zuständigen Kameradinnen und Kameraden gelangen. Um dies zu gewährleisten, werden selbstverständlich sowohl Fortbildungsveranstaltungen verschiedener Anbieter (Landesfeuerwehrverband, private Institutionen etc.) sowohl durch den Bezirkssachbearbeiter als durch die Sachbearbeiter auf Abschnitts- und Feuerwehrebene besucht.
Auch Gemeinden und Firmen sind eingeladen, sich bei Fachfragen an das Sachgebiet zu wenden um bei Bedarf gemeinsam die Beste Lösung für die Sicherheit der Bevölkerung zu erarbeiten.