Sachgebiet Ausbildung
Ausbildung der Feuerwehren
Die Ausbildung der NÖ Feuerwehren wird mit dem NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG; LGBl: 4400), der Dienstordnung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes und Dienstanweisungen geregelt. Sie liegt im Verantwortungsbereich jedes Feuerwehrkommandanten einer Feuerwehr.
Natürlich muss sich das Wissen der Feuerwehrmitglieder an dem Einsatzspektrum und den vorhanden Gerätschaften orientieren. Dieses wird in dazu abgestimmten Schulungen und Übungen vermittelt. Die derzeitige Grundausbildung wird derzeit im Feuerwehrbasiswissen NEU geregelt. In 40 Ausbildungseinheiten werden die grundlegenden und wichtigsten Handgriffe vermittelt.
Darüber hinaus bietet die NÖ Landes-Feuerwehrschule (NÖ LFWS) Lehreinheiten für Führungs- und Spezialausbildung für Feuerwehrmitglieder an. Grundlegende Einheiten werden als Außenmodule in den Feuerwehrbezirken vermittelt (Atemschutz-, Funk-, Wasserdienst- und grundlegende Führungsausbildung).
Auch überregional in den Landesvierteln werden einige Ausbildungseinheiten angeboten.
Weitere Infos dazu auf der Homepage der NÖ Landes-Feuerwehrschule (www.feuerwehrschule.at) und in der Feuerwehrzeitschrift „Brand aus“.
Feuerwehrbasiswissen
NÖ FEUERWEHR Basiswissen
Die Vermittlung des„Feuerwehr Basiswissens“ stellt den Grundstock der Feuerwehrausbildung dar. Indieser Phase erfolgt die Vermittlung der grundlegenden Informationen desFeuerwehrwesens innerhalb der eigenen Feuerwehr. Es soll vor allem der Umgangmit den in der eigenen Feuerwehr vorhandenen Geräten geschult werden. Innerhalbder eigenen Feuerwehr (Block A) werden grundsätzliche Themenbereiche wieOrganisation, Verhalten in Notfällen, Fahrzeuge der eigenen Feuerwehr, Geräteund Ausrüstung, Löschmittel, Nachrichtendienst und einige weitere Inhalte vermittelt.
Auf„feuerwehrübergreifender“ Ebene (Block B) werden weitere, vorwiegend praktischeThemenbereiche behandelt. In dieser Phase geht es vor allem darum, die Geräteund Ausrüstungsgegenstände innerhalb des Trupps und der Gruppe sowohl im Brand-als auch im technischen Einsatz richtig und sicher einsetzen zu können.
Als Grundlage dieserAusbildungsstufe werden die Ausrüstung bzw. die Gerätschaften einesHilfeleistungsfahrzeuges 1 (HLF1) herangezogen. Sind in einer Feuerwehr auchandere Einsatzfahrzeuge vorhanden, so muss hier natürlich im Rahmen desweiterführenden Ausbildungs- und Übungsbetriebes eine Ausbildung an denweiteren Geräten und Ausrüstungsgegenständen erfolgen.